• Längere Wartezeiten in unserem Kundencenter

    Personelle Engpässe sowie ein erhöhtes Arbeitsaufkommen auf Grund der laufenden Jahresablesung führen aktuell zu einer schlechten telefonischen und persönlichen Erreichbarkeit unseres Kundencenters.

    Natürlich können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail zukommen lassen:
    kundencenter@we-are-energy.de

    Selbstverständlich werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.
    Wir danken für Ihr Verständnis.

  • Die EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG senkt die Energiepreise zum Jahresbeginn 2024

    Gute Nachrichten für alle Energiekunden der EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG. Die Preise für Strom und Gas werden zum 01. Januar 2024 gesenkt.

    Das Preisniveau an den Großmärkten für Energie hat sich in den vergangenen Monaten entspannt und es zeichnet sich auch weiterhin so ab, dass die Preise dieses Niveau halten. Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie werden unsere Grundversorgungs- und Sondertarife sowohl beim Strom als auch beim Gas (Gasversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH) ab den 01. Januar 2024 gesenkt werden.

    Die Kunden EMB / GMB erhalten ab Mitte November 2023, also sechs Wochen vor der Preissenkung, eine briefliche Mitteilung über die genauen Tarife. Neben dem Stromeinkauf, Service und Vertrieb spielen bei der Kalkulation der Energiepreise auch Netzentgelte und gesetzliche Abgaben eine wesentliche Rolle und machen circa die Hälfte der Kosten aus. Diese Preisbestandteile werden allerdings erst in der zweiten Oktoberhälfte von den Übertragungsnetzbetreibern verbindlich veröffentlicht.

  • Umsetzung der Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremse bei EMB / GMB

    Mit dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und dem Erdgas-Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) wurden Ende Dezember 2022 Maßnahmen festgelegt, die Verbraucher bei den hohen Energiepreisen entlasten sollen.

    Wir als regionaler Energieversorger stehen für eine sichere Versorgung mit Energie und Wärme. Menschen und Unternehmen in einer solchen Ausnahmesituation finanziell zu unterstützen ist grundsätzlich Aufgabe des Staates. Wir, die Energieversorger, haben diese Aufgabe übernommen, weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage hat, mit der er die Energiepreisbremsen oder solche finanziellen Hilfen direkt an die Verbraucher auszahlen kann. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden werden wir die Weitergabe der staatlichen Unterstützung trotz aller Schwierigkeiten umsetzen.

    Die Abwicklung dieser Mammutaufgabe ist nur über ein angepasstes Abrechnungssystem möglich. Damit die Entlastungsbeträge korrekt umgesetzt werden können, müssen tiefgreifende Änderungen an unserer Abrechnungssoftware vorgenommen werden. Die IT-Dienstleister arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung dieser komplexen Anforderungen. Neben der Programmierung sind umfangreiche Tests erforderlich um dann den Versorgern ein System zur Verfügung zu stellen, das eine fehlerfreie Abrechnung ermöglicht.

    In einem ersten Schritt wird das Abrechnungssystem benötigt, um Ihnen die angekündigte Information über Ihre individuelle Entlastungssituation zu geben. Leider haben wir von unserem IT-Dienstleister die Rückmeldung erhalten, dass die Verfügbarkeit des Systems bis Anfang März 2023 nicht gegeben ist. Das vorgenannte Informationsschreiben an Sie wird sich dadurch verzögern. Hierfür bitten wir um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis.

    Wir gehen aber weiterhin davon aus, dass wir Ihnen mit kleiner Verzögerung die Informationen rechtzeitig vor Abschlagsfälligkeit März 2023 mitteilen.

    Unser Ziel ist und bleibt, dass bei allen unseren Kunden die ihnen zustehenden Entlastungen in vollem Umfang und ohne zeitliche Verzögerung ankommen.

    Besuchen Sie uns weiterhin auf unserer Homepage und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen. Gerne stehen Ihnen auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice zur Verfügung.

  • Information zur Energiepreisbremse (Strom / Gas / Wärme)

    Am 24.12.22 hat die Bundesregierung die Preisbremsen für Gas/Wärme und Strom beschlossen. Ziel der Gas- bzw. Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse ist es, Verbrauchern zu entlasten und Energiekosten bezahlbarer zu machen. Gleichzeitig soll die Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende Dezember 2023 und können bis Ende April 2024 verlängert werden. Die finanziellen Mittel hierfür werden vom Staat zur Verfügung gestellt. Besonders wichtig: Energiesparen lohnt sich natürlich auch weiterhin – für alle. Die beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung federn die Kostensteigerungen zwar ab, können diese jedoch nicht ausgleichen. Je geringer der Verbrauch, desto geringer also die Kosten.

    Strompreisbremse

    Ab März 2023 wird der Arbeitspreis für Strom für Privathaushalte und kleine Unternehmen mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh pro Jahr auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Für die restlichen 20 % ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs zu zahlen. Rückwirkend umfasst die Entlastung auch Januar und Februar 2023. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.

    Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift in diesem Fall nicht.

    Gaspreisbremse / Wärmepreisbremse

    Ab März 2023 wird der Gaspreis für Privathaushalte und kleine Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Für Wärme liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs zu zahlen. Rückwirkend umfasst die Entlastung auch Januar und Februar 2023. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.

    Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas bzw. 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Wärme, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift in diesem Fall nicht.

    Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website https://unterfranken.wir-sparen-mit.de/.

    Wir werden alle unsere Kunden, für die dieser Sachverhalt zutrifft, individuell informieren.

    Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:

    Rechner: Strompreisbremse & Gaspreisbremse (bdew.de)
    Informationen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (bmwk.de)
    Informationen der Bundesregierung (bundesregierung.de)
    Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (PDF gesetze-im-internet.de)

  • ACHTUNG! Sie haben Fragen an die Gasversorgung bzgl.:

    ‐ Gasbeschaffungsumlage?

    ‐ MWSt.‐Senkung?

    ‐ Abschläge?

     

    Die rasante Entwicklung zu diesen Themen stellt uns als Versorger genauso wie Sie als Kunden vor noch nicht geklärte Fragen.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir noch keine abschließenden Aussagen treffen können.

    Sie werden jedoch zeitnah, schriftlich informiert!

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